Besondere Zahlungshinweise !!! Der Beitrag wird grundsätzlich zum 01.01. eines Jahres fällig bzw. bei Eintritt und umfasst den Zeitraum bis 31.12. des Jahres. Bei überschreiten der Altersgrenzen (16 und 21 Jahre) ist der höhere Betrag fällig. Massgebend ist das Alter zu Beginn des Kalenderjahres bzw. bei Eintritt. Als weiteres möchte der Vorstand auf folgendes hinweisen: Es wird keine Beitragsrechnung erteilt. Im Eintrittsjahr ist der Jahresbeitrag durch Überweisung zu begleichen. Ab dem darauf folgenden Jahr wird der Beitrag ausschliesslich durch Einzugsermächtigung erhoben. Bei Versäumnissen werden Mahnungen erteilt. Nach der dritten Mahnung erfolgt der Ausschluss aus dem Verein.